… richtet sich an alle Personen, die sich in einer baulichen Anlage aufhalten. Der Teil A wird in Form eines Aushanges erstellt. Der Aushang muss gut sichtbar angebracht sein, wobei es von den örtlichen Gegebenheiten abhängt, was als gut sichtbar anzusehen ist.

Auf jeden Fall sollen Stellen ausgewählt werden, an der Personen häufig vorbeigehen oder verweilen. Solche Stellen sind z.B. Hauszugänge, Hallen, Flure, Aufzüge, Treppenräume, Türinnenseiten von Hotelzimmern oder Sitzungsräumen.

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